
Gemäß EU-Definition die Behörde bzw. Behörden oder Einrichtungen, die Kraft der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten mit der Erfüllung der aus dieser Richtlinie erwachsenden Aufgaben betraut ist bzw. sind (1999/13/EG).
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https://bfw.ac.at/rz/wlv.lexikon?keywin=185
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